Grababräumung
Nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit muss ein Grab abgeräumt werden. Dies bedeutet, dass zunächst das Grabmal sowie jeglicher Grabschmuck zu entfernen sind und das Grab anschließend bodeneben dem umgebenden Gelände angepasst wird.
Die Abräumung kann wahlweise durch den Nutzungsberechtigten selbst erfolgen oder bei uns in Auftrag gegeben werden.
Für weitere Fragen oder eine allgemeine Beratung wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung oder den Friedhofsverwalter.